Wolfgang Marquard
Wolfgang Marquard

Im Interesse aller Gäste und Mitbewohner auf dem Hof gelten auch bei uns im Haus und auf dem Hof einige wichtige Regeln, damit das "Zusammenleben" gut funktioniert.
Wir bitten dafür um Ihr Verständnis.

Wir gehen davon aus, daß die meisten der aufgeführten Punkte
für Sie absolute Selbstverständlichkeit sind,
trotzdem ist es manchmal notwendig für einen guten Ablauf
die wichtigsten Sachen aufzuschreiben.  
Die Einhaltung der Haus- und Hofordnung durch alle Gäste
ist nicht zuletzt auch zu Ihrem Vorteil.

Details zu den einzelnen Punkten können Sie in den Gastaufnahmebedingungen ersehen, die wichtigsten Punkte für die hausinternen Abläufe sind hier zusammengefasst:

Sie finden die Haus- und Hofordnung auch in unserem Logbuch im Haus, können aber auch hier schon einmal reinschauen.

Haus- und Hofordnung:
Wir wünschen Ihnen einen schönen Aufenthalt und freuen uns auf ein nettes Miteinander.

  1. Bitte nehmen Sie Rücksicht:
    In unserem persönlichen und im Interesse anderer Bewohner/Mieter auf dem Hof bitten wir Sie insgesamt um ruhiges Verhalten, dies gilt ganz besonders in den Zeiten vor 7.00 Uhr und nach 22.00 Uhr. Bitte schließen Sie die Haustüren in der besonders leise. Danke!

    Bei Benutzung der Draussensitzmöglichkeiten/der Grillmöglichkeiten bitte nur bis 22.00 nutzen, danach ist im Interesse der anliegenden Häuser Ruhe.
  2. Bitte achten und beachten Sie die privaten Räume der anderen Mitbewohner auf dem Hof.
  3. Rauchen nur draussen vor dem Haus erlaubt (-:
    in der Küche,  auf den Zimmer und auf den Fluren und in den Bädern bitten wir Sie, das Nichtrauchgebot einzuhalten.

     
  4. bitte behandeln Sie die Räume und Einrichtungen pfleglich.
    B i t t e sehen Sie davon ab, Fliegen oder ähnl. an den Wänden abzuklatschen,
    d a n k e !
  5. Bitte verlassen Sie die gemeinsam genutzten Räume (Küche, Bäder, Flur, Draussengruppen) immer mindestens in dem Zustand, den Sie selbst gerne vorfinden.

    Dazu gehört unter anderem folgende faire Spielregeln
    • die Küchenutzung ist auf folgende Zeiten beschränkt: 5.30 bis 8.30 - 17.30 bis 21.30 Uhr
    • benutztes Geschirr in den Geschirrspüler oder spülen und in den Schrank räumen
    • Abwischen des Tisches und der Oberflächen nach Nutzung
    • Herd und Backofen/Mikrowelle nach Nutzung saubermachen!
    • Einräumen der mitgebrachten Lebensmittel in die Speisekammer bzw Kühlschrank, Flächen in der Küche bleiben bitte frei!!!
    • Kühlschränke gerecht mit den anderen Gästen teilen (-:
    • Haussschuh-Gebot: Draussen-Schuhe am Eingang ausziehen. bzw. sehr schmutzige Schuhe/Kleidung ggfs. im Wäscheraum ausziehen (über Nebeneingang reingehen)
    • Was sich eigentlich von selbst versteht, aber wir führen es hier trotzdem nochmal auf: Duschwanne und Waschbecken nach Nutzung abspülen und ggfs. kurz mit vorhandenen Einmaltüchern abwischen, Toilette nach Benutzung sauber verlassen.
  6. Die landwirtschaftlichen Einrichtungen und Geräte sowie Pferdeställe können auf Wunsch gerne besichtigt werden. Bitte sprechen Sie das mit uns ab, wir führen Sie gerne herum. Bitte gehen Sie aus Haftungsgründen nicht selbständig in die Ställe/landwirtschaftlichen Einrichtungen.
  7. Das Mitbringen von Haustieren sind nur nach Absprache mit dem Gastgeber erlaubt. Siehe hierzu auch Gastaufnahmevertrag Punkt 8.
  8. Bei Nichteinhalten der Haus- und Hofordnung behalten wir uns ein vorzeitiges Zurücktreten vom Gastaufnahmevertrag vor, siehe auch Regelungen hierzu im Gastaufnahmevertrag unter Punkt 8.

 

Wir danken Ihnen für Ihr Verständis !

www.cheerhorn.de. Sie gelten auch für Buchungen, die auf Vermittlung des Verkehrsvereins Jesteburg zustande kommen.

 

 

GASTAUFNAHMEBEDINGUNGEN CHEERHORN GÄSTEHAUS

Sehr geehrte Gäste des Cheerhorn Gästehauses,

 

die nachfolgenden Bedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des im Buchungsfall zwischen dem Gast und dem Cheerhorn Gästehaus (nachfolgend Gastgeber genannt) zu Stande kommenden Gastaufnahme-/Beherbergungsvertrags.

Sie regeln ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber.

 

Bitte lesen Sie diese Bedingungen daher sorgfältig durch.

 

1. Geltungsbereich dieser Gastaufnahmebedingungen

 

1.1. Die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen gelten, soweit wirksam vereinbart, für alle Buchungen von

Unterkünften auf der Grundlage von persönlichen, telefonischen, per Fax oder elektronischen Buchungen oder Buchungen auf Grundlage der Angebote auf unserer Internetseite

1.2. Es bleibt uns vorbehalten, mit dem Gast im Einzelfall andere als die vorliegenden Gastaufnahmebedingungen zu vereinbaren, bzw. individuelle und abweichende Vereinbarungen von diesen Gastaufnahmebedingungen zu treffen.

 

2. Vertragsschluss, Reisevermittler, Angaben in Hotelführern

2.1. Der Gastaufnahmevertrag wird wie folgt abgeschlossen: Sofortige verbindliche Buchung und Buchungsbestätigung a) Mit der Buchung bietet der Gast, gegebenenfalls nach vorangegangener unverbindlicher Auskunft des Gastgebers über seine Unterkünfte und deren aktuelle Verfügbarkeit, dem Gastgeber den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an. Grundlage dieses Angebots sind die Beschreibung der Unterkunft auf der Internet-Seite oder mündlich übermittelte ergänzende Informationen in der Buchungsgrundlage (z.B. Ortsbeschreibung, Klassifizierungs-erläuterungen), soweit diese dem Gast bei der Buchung vorliegen.

b) Die Buchung des Gastes kann auf allen vom Gastgeber angebotenen Buchungswegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen. Bei elektronischen Buchungen wird dem Gast der Eingang der Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg bestätigt.

c) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Annahmeerklärung (Buchungsbestätigung) des Gastgebers zustande. Die Annahmeerklärung bedarf keiner bestimmten Form, so dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Gast und den Gastgeber rechtsverbindlich sind.

d) Im Regelfall wird der Gastgeber bei mündlichen oder telefonischen Buchungen eine schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung an den Gast übermitteln. Die Rechtswirksamkeit des Gastaufnahmevertrages hängt bei solchen

Buchungen jedoch nicht vom Zugang der schriftlichen Ausfertigung der Buchungsbestätigung ab.

e) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot des Gastgebers vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Gast die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Unterkunft erklärt.

Buchung auf der Grundlage eines Angebots des Gastgebers

a) Der Gast kann seinen Buchungswunsch auf allen vom Gastgeber angebotenen Wegen, also mündlich, schriftlich, telefonisch, per Telefax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) übermitteln. Die Übermittlung seines Buchungswunsches stellt noch keine verbindliche Buchung des Gastes dar und begründet keinen Anspruch des Gastes auf das Zustandekommen eines Gastaufnahmevertrages entsprechend seinen Wünschen.

b) Der Gastgeber unterbreitet dem Gast entsprechend seinem Buchungswunsch (oder in Betracht kommender Alternativen) auf der Grundlage der Unterkunftsbeschreibung im Gastgeberverzeichnis oder im Internet und dieser Gastaufnahmebedingungen ein Angebot.

c) Das Angebot erfolgt im Regelfall schriftlich, insbesondere bei kurzfristigen Anfragen jedoch rechtsverbindlich auch telefonisch, per Email oder per Fax. Mit diesem Angebot bietet der Gastgeber dem Gast den Abschluss des Gastaufnahmevertrages verbindlich an.

d) Der Gastaufnahmevertrag kommt für den Gastgeber und den Gast rechtsverbindlich zu Stande, wenn der Gast das Angebot des Gastgebers ohne Erweiterungen, Einschränkungen oder sonstigen Änderungen innerhalb einer vom Gastgeber im Angebot angegebenen Frist und in der im Angebot angegebenen Form annimmt und dem Gastgeber diese Annahmeerklärung zugeht.

e) Der Gastgeber wird dem Gast im Regelfall den Eingang seiner Annahmeerklärung schriftlich bestätigen. Der Gastaufnahmevertrag wird jedoch unabhängig von einer solchen Bestätigung bereits mit dem Eingang der Annahmeerklärung beim Gastgeber für den Gast und dem Gastgeber verbindlich.

2.2. Reisemittler und Buchungsstellen sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Vertrages abändern, über die vertraglich vom Gastgeber zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Unterkunfts- und Leistungsbeschreibung des Gastgebers stehen.

2.3. Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnissen, die nicht von dem Gastgeber herausgegeben werden, sind für den Gastgeber und dessen Leistungspflicht nicht verbindlich, soweit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Gast zum Inhalt der Leistungspflicht des Gastgebers gemacht wurden.

2.4. Bei der Buchung von Privatpersonen für mitreisende Gäste hat die Buchungsperson selbst für alle Vertragsverpflichtungen von anderen Gästen, für welche sie die Buchung vornimmt, wie für ihre eigene Verpflichtungen einzustehen, sofern sie diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.

2.5. Bei der Buchung durch Vereine, Verbände, Firmen, Behörden und Institutionen ist Auftraggeber, Vertragspartner des Gastaufnahmevertrages und Zahlungspflichtiger ausschließlich diese/dieser, nicht der einzelne Teilnehmer, soweit etwas anderes mit dem Gastgeber nicht ausdrücklich vereinbart wird.

 

 

3. Unverbindliche Reservierungen

 

3.1. Für den Gast unverbindliche Reservierungen, von denen er kostenlos zurücktreten kann, sind nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber möglich.

3.2. Ist keine für den Gast unverbindliche Reservierung ausdrücklich vereinbart worden, so führt die Buchung nach Ziffer 2. (Vertragsschluss) dieser Bedingungen grundsätzlich zu einem für den Gastgeber und den Gast/Auftraggeber rechtsverbindlichen Vertrag.

3.3. Ist eine für den Gast unverbindliche Reservierung vereinbart, so wird die gewünschte Unterkunft für den Gastgeber verbindlich zur Buchung durch den Gast bis zum vereinbarten Zeitpunkt frei gehalten. Der Gast hat bis zu diesem Zeitpunkt dem Gastgeber Mitteilung zu machen, falls die Reservierung als auch für ihn verbindliche Buchung behandelt werden soll. Geschieht dies nicht, entfällt die Reservierung ohne weitere Benachrichtigungspflicht des Gastgebers.

Erfolgt die Mitteilung fristgerecht, so kommt mit deren Zugang beim Gastgeber ein für diesen und den Gast rechtsverbindlicher Gastaufnahmevertrag zu Stande.

 

4. Preise und Leistungen, Minderjährige, Umbuchungen

4.1. Die im Prospekt und auf der Internetseite angegebenen Preise sind Endpreise und schließen die gesetzliche Mehrwertsteuer und alle Nebenkosten ein, soweit bezüglich der Nebenkosten nichts anders angegeben ist.
Gesondert anfallen und ausgewiesen sein, können Entgelte für verbrauchsabhängig abgerechnete Leistungen (z.B. Strom, Gas, Wasser, Kaminholz) und für Wahl- und Zusatzleistungen.

4.2. Die vom Gastgeber geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit dem gültigen Prospekt, bzw. der Objektbeschreibung sowie aus etwa ergänzend mit dem Gast/Auftraggeber ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen.

4.3. Bei mitreisenden Minderjährigen ist von der Leistungspflicht des Gastgebers ohne ausdrückliche diesbezügliche Vereinbarung nicht die Übernahme einer Aufsichtspflicht umfasst. Die Aufsichtspflicht obliegt, insbesondere unter Beachtung allgemeiner oder konkreter Hinweise zur örtlichen Verhältnissen und Gefahrenquellen (auch in einer Haus- oder Hofordnung) ausschließlich den Eltern, bzw. den mitreisenden erwachsenen Begleitpersonen.

4.4. Für Umbuchungen (Änderungen bezüglich der Unterkunftsart, des An- und Abreisetermins, der Aufenthaltsdauer, der Verpflegungsart, bei gebuchten Zusatzleistungen und sonstigen ergänzenden Leistungen), auf deren Durchführung kein Rechtsanspruch besteht, kann der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt von € 20 pro Änderungsvorgang verlangen. Dies gilt nicht, wenn die Änderung nur geringfügig ist.

 

5. Zahlung

5.1. Nach Vertragsschluss ist eine Anzahlung zu leisten. Diese beträgt, soweit nichts anderes im Einzelfall vereinbart ist, 15% des Gesamtpreises aus den Unterkunftsleistungen und den gebuchten Zusatzleistungen. Sie ist, entsprechend den Angaben in der Buchungsbestätigung, an den Gastgebers direkt zu bezahlen.

5.2. Die Fälligkeit der Restzahlung richtet sich nach der mit dem Gast oder dem Auftraggeber getroffenen und in der Buchungsbestätigung vermerkten Regelung. Ist eine besondere Vereinbarung nicht getroffen worden, so ist der gesamte Unterkunftspreis einschließlich der Entgelte für Nebenkosten und Zusatzleistungen am Anreisetag zahlungsfällig und an den Gastgeber zu bezahlen.

5.3. Bei mehrwöchigen Aufenthalten gilt folgende Regel sofern nichts abweichendes zwischen Gast und Gastgeber vereinbart wurde:
Die Bezahlung erfolgt am jeweiligen Wochenanfang (Anreisetag, oder Montag)

5.4. Die Zahlungen erfolgen bar in Euro.
Zahlungen in Fremdwährungen und mit Verrechnungsscheck sind nicht möglich. Zahlungen am Aufenthaltsende sind nicht durch Überweisung möglich.

5.5. Erfolgt durch den Gast eine vereinbarte Anzahlung trotz Mahnung des Gastgebers mit Fristsetzung nicht oder nicht voll-ständig, so ist der Gastgeber, soweit er selbst zur Erbringung der vertraglichen Leistungen bereit und in der Lage ist und soweit kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Gastes besteht, berechtigt, vom Vertrag liegt den Gast zurückzutreten und diesen mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 6 dieser Bedingungen zu belasten.

 

6. Rücktritt und Nichtanreise; Umbuchung

6.1. Im Falle des Rücktritts oder der Nichtanreise bleibt der Anspruch des Gastgebers auf Bezahlung des vereinbarten Aufenthaltspreises einschließlich des Verpflegungsanteils und der Entgelte für Zusatzleistungen, bestehen.

6.2. Der Gastgeber hat sich im Rahmen seines gewöhnlichen Geschäftsbetriebs, ohne Verpflichtung zu besonderen Anstrengungen und unter Berücksichtigung des besonderen Charakters der gebuchten Unterkunft (z. B. Nichtraucherzimmer, Familienzimmer) um eine anderweitige Verwendung der Unterkunft zu bemühen.

6.3. Der Gastgeber hat sich eine anderweitige Belegung und, soweit diese nicht möglich ist, ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen.

6.4. Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung ersparter Aufwendungen, hat der Gast, bzw. der Auftraggeber an den Gastgeber die folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe:

Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung = 90%

6.5. Dem Gast/dem Auftraggeber bleibt es ausdrücklich vorbehalten, dem Gastgeber nachzuweisen, dass seine ersparten Aufwendungen wesentlich höher sind, als die vorstehend berücksichtigten Abzüge, bzw. dass eine anderweitige Verwendung der Unterkunftsleistungen oder sonstigen Leistungen stattgefunden hat. Im Falle eines solchen Nachweises sind der Gast, bzw. der Auftraggeber nur verpflichtet, den entsprechend geringeren Betrag zu bezahlen.

6.6. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

6.7. Die Rücktrittserklärung an den Gastgeber zu richten und sollte im Interesse des Gastes schriftlich erfolgen.

6.8. Ein Anspruch des Kunden nach Vertragsabschluss auf Änderungen hinsichtlich des An- und Abreisetages, der Unterkunfts- oder Verpflegungsart oder gebuchter Zusatzleistungen besteht nicht. Ist eine Umbuchung möglich und wird auf Wunsch des Kunden dennoch vorgenommen, kann der Gastgeber ein Umbuchungsentgelt von € 20,- pro Umbuchungsvorgang erheben.

 

7. Bezug und Freimachung der Unterkunft

7.1. Der Bezug der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt zu erfolgen. Gast und Gastgeber treffen hierzu individuelle verbindliche Vereinbarungen.

7.2. Für spätere Anreisen gilt:
a) Der Gast ist verpflichtet dem Gastgeber spätestens bis zum Anreisezeitpunkt Mitteilung zu machen, falls er verspätet anreist oder die gebuchte Unterkunft bei mehrtägigen Aufenthalten erst an einem Folgetag beziehen will.

b) Erfolgt eine fristgerechte Mitteilung nicht, ist der Gastgeber berechtigt, die Unterkunft anderweitig zu belegen. Für die Zeit der Nichtbelegung gelten die Bestimmungen in Ziff. 6 entsprechend.

c) Teilt der Gast eine spätere Ankunft mit, hat er die vereinbarte Vergütung, abzüglich ersparter Aufwendungen des Gastgebers nach Ziff. 7.4 und 7.5 auch für die nicht in Anspruch genommene Belegungszeit zu bezahlen, es sei denn, der Gastgeber hat vertraglich oder gesetzlich für die Gründe der späteren Belegung einzustehen.

7.3. Die Freimachung der Unterkunft hat zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne besondere Vereinbarung spätestens bis 10:00 Uhr des Abreisetages zu erfolgen. Bei nicht fristgemäßer Räumung der Unterkunft kann der Gastgeber eine entsprechende Mehrvergütung verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt dem Gastgeber vorbehalten.

7.4. Ein Anspruch des Gastes auf Nutzung der Einrichtungen der Unterkunftsstätte (z.B. Parkplätze) besteht bei früherer Anreise oder späterer Abreise als zu den vereinbarten Zeiten für Bezug und Freimachung der Unterkunft nur bei entsprechender ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Gastgeber.

 

8. Pflichten des Kunden, Mitnahme von Tieren, Kündigung durch den Gastgeber

8.1. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und ihre Einrichtungen sowie alle Einrichtungen des Gastgebers nur bestimmungsgemäß, soweit (wie z.B. Grillvorrichtungen, nach Vereinbarung Waschmaschine) vorhanden nach den Benutzungsordnungen und insgesamt pfleglich zu behandeln.

8.2. Der Gast ist verpflichtet, die Unterkunft und deren Einrichtungen beim Bezug zu überprüfen und feststellbare Mängel oder Schäden dem Gastgeber unverzüglich mitzuteilen.

8.3. Der Gast ist verpflichtet, eine Hausordnung oder Hofordnung, die ihm bekannt gegeben wurde oder für die aufgrund entsprechender Hinweise eine zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme bestand, zu beachten.

8.4. Der Gast ist verpflichtet, auftretende Mängel und Störungen unverzüglich dem Gastgeber anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Eine Mängelanzeige, die nur gegenüber der LHG erfolgt, ist nicht ausreichend. Unterbleibt die Mängelanzeige schuldhaft, können Ansprüche des Gastes ganz oder teilweise entfallen.

8.5. Der Gast kann den Vertrag nur bei erheblichen Mängeln oder Störungen kündigen. Er hat zuvor dem Gastgeber im Rahmen der Mängelanzeige eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen, es sei denn, dass die Abhilfe unmöglich ist, vom Gastgeber verweigert wird oder die sofortige Kündigung durch ein besonderes, dem Gastgeber erkennbares Interesse des Gastes sachlich gerechtfertigt ist oder aus solchen Gründen dem Gast die Fortsetzung des Aufenthalts objektiv unzumutbar ist.

8.6. Für die Mitnahme von Haustieren gilt:

a) Eine Mitnahme und Unterbringung von Haustieren in der Unterkunft ist nur im Falle einer ausdrücklichen diesbezüglichen Vereinbarung zulässig.

b) Der Gast ist im Rahmen solcher Vereinbarungen zu wahrheitsgemäßen Angaben über Art und Größe verpflichtet.

c) Verstöße hiergegen können den Gastgeber zu außerordentlichen Kündigung des Gastaufnahmevertrag berechtigen.

8.7. Das Nichteinhalten der Haus- und Hofordnung und eine unangekündigte Mitführung von Haustieren oder unkorrekte Angaben zu Art und Größe berechtigen den Gastgeber zur Verweigerung des Bezugs der Unterkunft, zur Kündigung des Gastaufnahmevertrags und zur Berechnung von Rücktrittskosten nach Ziff. 7 dieser Bedingungen.

 

 

9. Haftung

9.1. Die vertragliche Haftung des Gastgebers für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Aufenthaltspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Gastes vom Gastgeber weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit der Gastgeber für einen dem Gast entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen verantwortlich ist.

9.2. Eine etwaige Gastwirtshaftung des Gastgebers für eingebrachte Sachen gemäß §§ 701 ff. BGB bleibt durch diese Regelung unberührt.

9.3. Der Gastgeber haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die während des Aufenthalts für den Gast/Auftraggeber erkennbar als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen usw.). Entsprechendes gilt für Fremdleistungen, die bereits zusammen mit der Buchung der Unterkunft vermittelt werden, soweit diese in der Ausschreibung, bzw. der Buchungsbestätigung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind.

 

10. Verjährung

10.1. Vertragliche Ansprüche des Gastes/Auftraggebers gegenüber dem Gastgeber oder der LHG aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einschließlich vertraglicher Ansprüche auf Schmerzensgeld, die auf deren fahrlässiger Pflichtverletzung oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung

ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, verjähren in drei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gastgebers, bzw. der LHG oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

10.2. Alle übrigen vertraglichen Ansprüche verjähren in einem Jahr.

10.3. Die Verjährung nach den vorstehenden Bestimmungen beginnt jeweils mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gast/Auftraggeber von Umständen, die den Anspruch begründen und dem Gastgeber, bzw. der LHG als Schuldner Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

10.4. Schweben zwischen dem Gast und dem Gastgeber, bzw. der LHG Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Gast oder der Gastgeber, bzw. die LHG die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.

 

 

11. Rechtswahl und Gerichtsstand

11.1. Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast, bzw. dem Auftraggeber und dem Gastgeber, bzw. der LHG findet aus-schließlich deutsches Recht Anwendung. Entsprechendes gilt für das sonstige Rechtsverhältnis.

11.2. Soweit bei zulässigen Klagen des Gastes, bzw. des Auftraggebers gegen den Gastgeber oder die LHG im Ausland für deren Haftung dem Grunde nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Gastes Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

11.3. Der Gast, bzw. der Auftraggeber, können den Gastgeber, bzw. die LHG nur an deren Sitz verklagen.

11.4. Für Klagen des Gastgeber, bzw. der LHG gegen den Gast, bzw. den Auftraggeber ist der Wohnsitz des Kunden maßgebend. Für Klagen gegen Gäste, bzw. Auftraggeber, die Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen sind, die Ihren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohn-/Geschäftssitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz des Gastgeber vereinbart.

11.5. Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit auf den Vertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen der Europäischen Union oder andere internationale Bestimmungen anwendbar sind.

 
 
 
 
 

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© Cheerhorn - Stand 01.06.2018